„Wir wollen, dass Sie Ihr Recht bekommen!“
Die Kammer für Arbeiter und Angestellte, kurz Arbeiterkammer (AK), ist die gesetzliche Interessenvertretung der Arbeitnehmer in Österreich. Die Aufgaben der AK sind in § 1 AKG umschrieben: „Die Kammern für Arbeiter und Angestellte und die Bundeskammer für Arbeiter und Angestellte sind berufen, die sozialen, wirtschaftlichen, beruflichen und kulturellen Interessen der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen zu vertreten und zu fördern.“ Der Bereich der verschiedenen Dienstleistungen wie Arbeitsrechtsberatung oder Konsumentenschutz, sind nur ein Teil der Tätigkeit der AK. Der andere ist die politische Interessenvertretung. Das heißt, die AK sammelt, dokumentiert und formuliert die Wünsche und Sorgen der Arbeiter und Angestellten. Sie vertritt diese in der Gesetzgebung, in der Verwaltung und in der Rechtsprechung. Die Interessen ihrer Mitglieder vertreten die Experten der Arbeiterkammer auch in zahlreichen Gremien, Beiräten und Kommissionen. Dazu zählen neben anderen: das Arbeitsmarktservice und die Gebietskrankenkassen.
Durch diese Kooperation sollen auch die Schüler/innen der BHAK/BHAS Oberwart – DER Schule mit Wirtschaftskompetenz im Bezirk Oberwart – vom Know-how einer modernen, dienstleistungsorientierten Interessensvertretung profitieren!