Schulärztin
Dr. Astrid Pfeifenberger
Anwesenheit
(im Praxisraum der Schulärztin)
Dienstag: 7:30 Uhr – 10:30 Uhr
Freitag: 7:30 Uhr – 9:30 Uhr
Die Aufgaben des Schularztes/ärztin umfassen im Einzelnen:
- Die Beurteilung der Schulreife bzw. der Eignung für bestimmte Schulstufen und Schultypen,
die kontinuierliche Betreuung der SchülerInnen, - Untersuchungen nach dem Suchtmittelgesetz,
- Impfungen und Impfberatungen,
- die Beurteilung von Leistungsrückständen aus gesundheitlichen Gründen,
- das schulärztliche Zeugnis bei (Teil-) Befreiung von Pflichtgegenständen,
- die Untersuchung vor schulischen Veranstaltungen bestimmter Art und Dauer,
- das Angebot der Hilfestellung und Beratung von Lehrern und Eltern in Gesundheitsfragen und in Fragen der Schulgesundheitspflege,
- die Zahnprophylaxe,
- Erste-Hilfe-Leistungen und Überprüfung der Erste-Hilfe-Einrichtungen,
- Projekte und Absprachen mit Schülern, Eltern und Lehrern,
- die Einbindung in die Gesundheitserziehung der SchülerInnen und
- eine sanitäre Aufsicht,
- die Überprüfung der Arbeitsplätze der SchülerInnen,
- die Dokumentation der vorgenannten Aufgaben,
- die Erstellung eines Jahresberichtes sowie
- statistische Erhebungen von Gesundheitsdaten der SchülerInnen.
Nicht zu den Aufgaben des Schularztes/ärztin hingegen zählt die medizinische Behandlung von SchülerInnen im Krankheitsfall. In seiner Funktion als Gesundheitsvorsorger hat der Schularzt/ärztin Krankheitssymptome und Fehlentwicklungen dem Schüler/in bzw. seinen Eltern aufzuzeigen. Die Krankenbehandlung der Kinder und Jugendlichen obliegt dem Haus- oder Facharzt/ärztin.
Quelle: Tätigkeitsbereich - Ärztekammer für Wien