SchulärztinSchulärztin

Dr. Astrid Pfeifenberger

Anwesenheit
(im Praxisraum der Schulärztin)


Dienstag: 7:30 Uhr – 10:30 Uhr
Freitag: 7:30 Uhr – 9:30 Uhr

 

 

 Die Aufgaben des Schularztes/ärztin umfassen im Einzelnen:

  • Die Beurteilung der Schulreife bzw. der Eignung für bestimmte Schulstufen und Schultypen,
    die kontinuierliche Betreuung der SchülerInnen,
  • Untersuchungen nach dem Suchtmittelgesetz,
  • Impfungen und Impfberatungen,
  • die Beurteilung von Leistungsrückständen aus gesundheitlichen Gründen,
  • das schulärztliche Zeugnis bei (Teil-) Befreiung von Pflichtgegenständen,
  • die Untersuchung vor schulischen Veranstaltungen bestimmter Art und Dauer,
  • das Angebot der Hilfestellung und Beratung von Lehrern und Eltern in Gesundheitsfragen und in Fragen der Schulgesundheitspflege,
  • die Zahnprophylaxe,
  • Erste-Hilfe-Leistungen und Überprüfung der Erste-Hilfe-Einrichtungen,
  • Projekte und Absprachen mit Schülern, Eltern und Lehrern,
  • die Einbindung in die Gesundheitserziehung der SchülerInnen und
  • eine sanitäre Aufsicht,
  • die Überprüfung der Arbeitsplätze der SchülerInnen,
  • die Dokumentation der vorgenannten Aufgaben,
  • die Erstellung eines Jahresberichtes sowie
  • statistische Erhebungen von Gesundheitsdaten der SchülerInnen.

Nicht zu den Aufgaben des Schularztes/ärztin hingegen zählt die medizinische Behandlung von SchülerInnen im Krankheitsfall. In seiner Funktion als Gesundheitsvorsorger hat der Schularzt/ärztin Krankheitssymptome und Fehlentwicklungen dem Schüler/in bzw. seinen Eltern aufzuzeigen. Die Krankenbehandlung der Kinder und Jugendlichen obliegt dem Haus- oder Facharzt/ärztin.

Quelle: Tätigkeitsbereich - Ärztekammer für Wien